Volkstrauertag

Volkstrauertag (Foto: G. Altmann/pixelio)
Der Volkstrauertag ist in Deutschland ein staatlicher Gedenktag und gehört zu den „Stillen Tagen“. Er wird seit 1952 zwei Sonntage vor dem Ersten Advent begangen und erinnert an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen.
 
Der Volkstrauertag wurde 1919 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die gefallenen deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges vorgeschlagen. 1922 fand die erste Gedenkstunde im Reichstag statt. 1926 wurde entschieden, den Volkstrauertag regelmäßig am Sonntag Reminiscere (5. Sonntag vor Ostern) zu begehen.
 
In der Weimarer Republik wurde der Volkstrauertag nicht zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Dieses hatte mehrere Ursachen:
 
In der Weimarer Verfassung war nicht klar definiert, ob die Zuständigkeit für die Einführung gesetzlicher Feiertage beim Reich oder den Ländern lag. Dies führte im Laufe der Jahre zu unterschiedlichen Regelungen, Terminen und Durchführungen je nach Land.
 
Hinsichtlich der Termindiskussion gab es lange Zeit Konflikte mit den beiden großen christlichen Kirchen. Beide verfügten über ihre eigenen Totengedenktage (Allerseelen bzw. Ewigkeitssonntag) im November. Der Vorschlag für den Frühjahrstermin mit dem Sonntag Invocavit (6 Wochen vor Ostern) oder dem Sonntag Reminiscere (5 Wochen vor Ostern) lag dagegen in der Passionszeit. Diese war für beide Kirchen ebenfalls wichtig. So finden in dieser Zeit in vielen evangelischen Gemeinden die Konfirmationsgottesdienste statt.
 
Die politische Instabilität der Weimarer Republik sorgte dafür, dass einige Versuche, den Volkstrauertag gesetzlich zu regeln, im Gesetzgebungsprozess stecken blieben, da der Reichstag mehrmals vorzeitig aufgelöst wurde.
 
Die Nationalsozialisten übernahmen diesen Gedenktag und legten ihn als staatlichen Feiertag fest, benannten ihn aber im Gesetz über die Feiertage vom 27. Februar 1934 in Heldengedenktag um und veränderten seinen Charakter vollständig: Nicht mehr Totengedenken sollte im Mittelpunkt stehen, sondern Heldenverehrung. Träger waren die Wehrmacht und die NSDAP. Propagandaminister Joseph Goebbels erließ die Richtlinien über Inhalt und Durchführung. Die Flaggen wurden nicht mehr wie bislang auf halbmast gehisst, sondern vollstock gesetzt. Der letzte Heldengedenktag wurde 1945 begangen.
 
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde 1948 in den drei westlichen Besatzungszonen die Tradition des Volkstrauertages wieder in der alten Form aufgenommen und nach der Gründung der Bundesrepublik fortgeführt.
In der DDR wurde ein "Internationaler Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg" eingeführt.
1950 fand die erste zentrale Veranstaltung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Bundestag in Bonn statt.
 
In Abgrenzung zur Tradition des Heldengedenktages wurde 1952 beschlossen, den Volkstrauertag an das Ende des Kirchenjahres zu verlegen; diese Zeit wird theologisch durch die Themen Tod, Zeit und Ewigkeit dominiert. Gedacht wird der „Toten zweier Kriege an den Fronten und in der Heimat“, an die Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen.
 
Die zentrale Gedenkstunde zum Volkstrauertag findet jeweils im Deutschen Bundestag statt. Eine Rede und ein Wort des Bundespräsidenten in Anwesenheit des Bundeskanzlers, des Kabinetts und des Diplomatischen Korps ist üblich; ebenso die musikalische Gestaltung, das Spielen der Nationalhymne und des Liedes Der gute Kamerad.
 
Angelehnt an die Form der zentralen Gedenkstunde werden in allen Bundesländern und den meisten Städten und Gemeinden ebenfalls Gedenkstunden mit Kranzniederlegungen durchgeführt.