Kirche im Lebenslauf

Taufe, Konfirmation, Trauung und kirchliche Beerdigung gehören für viele Menschen "einfach dazu". Nachfolgend erhalten Sie hierzu einige Informationen aus der "Ordnung des kirchlichen Lebens".
 
Taufe
Die Taufe ist die grundlegende kirchliche Handlung, durch die die Getauften zu "Gliedern am Leib Christi" werden und ihre Mitgliedschaft in der Kirche begründen. Die Taufe findet im Gottesdienst der Gemeinde statt. Für die Taufe eines Kindes werden in der Regel Patinnen oder Paten berufen; diese müssen einer christlichen Kirche angehören, da sie mit den Eltern versprechen, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen. Aber auch in jedem Lebensalter kann ein Mensch getauft werden. Der Taufe geht eine Taufvorbereitung voraus. Die Anmeldung zur Taufe geschieht in Ihrem Pfarramt. Dort erfahren Sie alles weitere. In einigen Fällen geschieht die Taufe im Zusammenhang mit der Konfirmation.
 
Konfirmation
Konfirmandenunterricht und Konfirmandenarbeit haben das Ziel, die Jugendlichen in einer ihnen gemäßen Art mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und dem Leben der Gemeinde vertraut zu machen und ihnen zu helfen, in eigener Verantwortung als Christen zu leben. Die Taufe ist nicht Voraussetzung zum kirchlichen Unterricht. Die Taufe kann später auch im Zusammenhang mit der Konfirmation vollzogen werden.
 
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Friedhof Mellenthin
Beerdigung
Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, daß die oder der Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte. Die kirchliche Bestattung von Verstorbenen, die keiner christlichen Kirche angehörten, kann nur in Ausnahmefällen geschehen. Ungetaufte oder tot geborene Kinder sollen auf Bitte der Eltern kirchlich bestattet werden.
Weitere Auskünfte können Sie in Ihrem Pfarramt oder über die Superintendentur erhalten.
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Trauung
Bei der kirchlichen Trauung stellen sich die Ehepartner unter Gottes Gebot und Gottes Verheißung. Dabei bringen die Ehepartner zum Ausdruck, daß sie in ihrem Partner den Menschen sehen, der ihnen von Gott anvertraut ist und daß sie ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Voraussetzung der Trauung ist, daß die Eheleute einer christlichen Kirche angehören und entweder Ehemann oder Ehefrau Mitglied der ev. Kirche ist. Gehört ein Ehepartner der katholischen Kirche an, kann der Traugottesdienst entweder nach dem evangelischen oder nach dem katholischen Trauritus unter Beteiligung eines/einer Geistlichen der jeweils anderen Kirche erfolgen. Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann nach einer eigenen Ordnung ein Gottesdienst zur Eheschließung gefeiert werden. Die Anmeldung zur Trauung geschieht im Pfarramt des Wohnortes der Ehefrau, des Ehemannes oder in dem Ort, wozu das Ehepaar nach der Trauung gehören wird.
 
Goldene Konfirmation
Die Feiern der Goldenen Konfirmation ist eine gute Möglichkeit der Erinnerung. Die Gemeinde dankt mit ihren vor 50 Jahren Konfirmierten für die Erfahrung der Güte Gottes und bekräftigt Anspruch und Verheißung Gottes für ihr Leben. Sie können sich zur Goldenen Konfirmation am Ort Ihrer Konfirmation oder auch an ihrem jetzigen Wohnort anmelden. Dort bekommen sie auch die Information, wann die Goldene Konfirmation in der jeweiligen Gemeinde gefeiert wird. Siehe auch den Veranstaltungskalender des Kirchenkreises.
 
Wiedereintritt in die Kirche
Der Kirchenaustritt beendet die Mitgliedschaft im rechtlichen Sinne. Die Taufe aber kann weder rückgängig gemacht noch wiederholt werden. Die Wiederaufnahme geschieht auf Grund eines persönlichen Antrags. Über die Wiederaufnahme entscheidet der Gemeindekirchenrat oder eine durch die Landeskirche eingerichtete oder anerkannte besondere Eintrittsstelle (In Pommern noch nicht eingerichtet). In der Teilnahme am Abendmahl im Gemeindegottesdienst findet die Wiederaufnahme ihren angemessenen Ausdruck.